Berichterstattung in Corona-Zeiten …
... ergänzendes BMF-Schreiben zur Änderung der Umsatzsteuersätze
Als Teil eines umfangreichen „Konjunkturpakets“ zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie wurde jeweils für den Zeitraum vom 1.7. bis zum eine temporäre Absenkung des Regelsteuersatzes von 19 % auf 16 % und des ermäßigten Steuersatzes von 7 % auf 5 % beschlossen. Das BMF ging mit einem umfangreichen Schreiben auf Einzelfragen hierzu ein. Leider blieben viele Fragen offen, so dass das BMF mit Datum vom ein ergänzendes Schreiben veröffentlichte. Das Schreiben ist von erheblicher praktischer Bedeutung. Prätzler stellt die Kernaussagen vor und liefert eine erste Einschätzung. Durch das nun vorliegende ergänzende BMF-Schreiben erhöht sich die Rechtssicherheit im Spannungsfeld der temporären Steuersatzabsenkung erheblich. Positiv sind vor allem die klaren Ausführungen zur bereits zulässigen Abrechnung von An- und Vorauszahlungen im Zeitraum vor dem mit den danach anzuwendenden Steuersätzen. Gleiches gilt für die Regelungen zu Jahresboni und zu Pfandgeldern. Allerdings bewirkt das Schreiben grundlos leider neue Unsicherheiten bei der Abgrenzung zwischen sog. Dauerleistungen und zeitraumbezogen abgerechneten „wiederkehrenden Leistungen“. Wie wichtig das Thema „Umsatzsteuer“ ist, belegt der Beitrag von Grambeck, der auf vier wichtige BMF-Schreiben zur Umsatzsteuer, die im Oktober veröffentlicht wurden, näher eingeht, konkret zum Begriff der Werklieferung, zur Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer, zu Quick Fixes sowie zur Übergangsregelung für die Vorstufenbefreiung.
Corona-induzierte Bestandsgefährdung
Bedingt durch die Corona-Pandemie und den hierdurch ausgelösten massiven Einbruch der weltweiten Wirtschaft haben zahlreiche Unternehmen negative Auswirkungen auf ihre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu beklagen. Viele vormals als „kerngesund“ geltende Unternehmen sehen sich nunmehr Corona-induziert mit der (ungewohnten) Frage konfrontiert, ob ihr aktueller Jahres- bzw. Konzernabschluss noch unter der Aufrechterhaltung der Fortführungsannahme aufgestellt werden kann. Bonnecke geht ab S. 946 auf Nachweis-, Dokumentations- und Berichtspflichten im Falle festgestellter bestandsgefährdender Risiken ein.
Zum Schluss: Zuversicht zum Ende dieses Corona-Jahres
Mit dieser Doppelausgabe beschließen wir für die StuB-Redaktion das Jahr 2020. Das Coronavirus hat in einer nie dagewesenen Weise unser aller Leben – sei es im privaten wie im beruflichen Bereich – verändert und geprägt. Es war und ist für uns alle eine Herausforderung. Wir als NWB Verlag hoffen, dass wir Ihnen in dieser anspruchsvollen Zeit eine gute Hilfe waren. So haben wir sehr schnell unseren Fokus auf die Corona-Berichterstattung gelegt, die enormen Zuwachszahlen der Online-Nutzung des NWB Livefeed und der NWB Datenbank sprechen für sich. So wollen wir auch im Jahr 2021 ein guter Begleiter für Sie sein.
Die positiven Entwicklungen beim Impfstoff stimmen uns alle zuversichtlich auf ein „normaleres“ neues Jahr. Ich wünsche Ihnen trotz aller Schwierigkeiten eine besinnliche Adventszeit und uns allen von Herzen ein gutes neues Jahr 2021. Bleiben Sie gesund und zuversichtlich.
Patrick Zugehör
Fundstelle(n):
StuB 23/2020 Seite 1
NWB EAAAH-65049