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Verkauf von Dienstwagen an Arbeitnehmer
In der Praxis werden Dienstwagen bei der Ausmusterung zum Teil an die Arbeitnehmer veräußert, die den Wagen zuvor genutzt haben. Insbesondere wenn ein Mitarbeiter aus dem Unternehmen ausscheidet, kann es vorkommen, dass der genutzte Dienstwagen von diesem dann auch übernommen wird. Zu prüfen ist dabei, welche lohnsteuerlichen und buchhalterischen Konsequenzen zu ziehen sind.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
I. Dienstwagen als Vergütungsinstrument
Die Zurverfügungstellung eines Dienstwagens ist in der Praxis ein wichtiger Bestandteil der Gesamtvergütung, der zum Anwerben qualifizierter Fachkräfte sowie der Mitarbeiterbindung dient. Der Verkauf des Fahrzeugs an den Mitarbeiter ist für beide Seiten vorteilhaft:
Der Arbeitnehmer kennt den Wagen und weiß um den Zustand.
Der Arbeitgeber kann diesen an den Arbeitnehmer veräußern und muss nicht erst einen Käufer suchen; die Risiken aus der Mängelhaftung dürften deutlich geringer sein.
II. Lohnsteuerrechtliche Beurteilung
Bei [i]Eckert, Sachzuwendungen an Arbeitnehmer, Kontierungslexikon NWB SAAAH-37847 der Veräußerung eines Pkw an einen Mitarbeiter liegt grundsätzlich eine lohnsteuerlich beachtliche Zuwendung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer vor, soweit der vereinbarte Kaufpreis unter dem um übli...