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Steuerfreie Erstattungen von Umzugskosten durch den Arbeitgeber
Gestaltungs- und Praxishinweise für Unternehmer und Steuerberater
Die Kenntnis und das Wissen, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern beruflich veranlasste Umzugskosten erstatten können, spielt in der steuerlichen Beratungspraxis eine wichtige Rolle. Jüngst hat das BMF die maßgebenden Beträge für pauschale Umzugsauslagen und umzugsbedingte Unterrichtskosten ab dem geändert. Der Beitrag fasst die geltende Rechtslage kompakt zusammen.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
I. Voraussetzungen der Arbeitgebererstattung
Grundsätzlich können Aufwendungen, die durch einen privaten Wohnungswechsel entstehen, steuerlich nicht berücksichtigt werden. Fallen die Umzugskosten jedoch aufgrund eines beruflich veranlassten Umzugs an, können die dadurch entstandenen Aufwendungen steuer- und sozialversicherungsfrei durch den Arbeitgeber erstattet werden.
Die Kosten sind dabei auf den Betrag begrenzt, den ein Bundesbeamter nach dem Bundesumzugskostengesetz (BUKG) und der Auslandsumzugskostenvergütung (AUV) höchstens erhalten könnte. Das BMF hat aktuell am sein Schreiben zur steuerlichen Anerkennung von sonstigen Umzugsauslagen bei beruflich veranlassten Inlandsumzügen und die Höchstbeträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten für Kinder aktualis...