BBK Nr. 22 vom Seite 1057

Digitalisierung und Föderalismus am Beispiel der eRechnung

Christoph Linkemann | verantw. Redakteur | bbk-redaktion@nwb.de

Die [i]Schmidt, Rechnungsaustausch im ZUGFeRD-Format – Ein zentrales Element der Digitalisierung kaufmännischer Geschäftsprozesse für Steuerberater, Wirtschaft und öffentliche Verwaltung, BBK 4/2017 S. 195 NWB LAAAG-37391 unterschiedlichen Länderregelungen bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie waren für den unvoreingenommenen Beobachter sowohl Segen als auch Fluch: Während manche Kommentatoren einerseits den Flickenteppich verschiedenster Maßnahmen beklagten, verbunden mit der Frage, warum die Bürger in einem Bundesland dies dürfen und im anderen jenes unterlassen sollen, so gab es andererseits auch die optimistische Deutung, dass eine lokale Regelung flexibler auf unterschiedliche Bedingungen reagieren könne. Welcher Argumentation man zuneigt, möge jeder für sich entscheiden. Dass Föderalismus jedenfalls in Bezug auf Technologie der öffentlichen Verwaltung nicht eben hilfreich sein kann, lässt sich nicht nur an dem ein oder anderen IT-Projekt der Steuerverwaltung belegen – auch die elektronische Rechnungsstellung treibt in dieser Hinsicht seltsame Blüten, wie in seinem Beitrag zum Status quo in Deutschland ab Seite 1075 aufzeigt. Das fängt schon bei den Rechtsgrundlagen an, die elektronische Rechnungen nicht einmal einheitlich definieren, und es hört bei den unterschiedlichen Portalen der Behörden in den Ländern nicht auf. Die leistungserbringenden Unternehmen werden sich auf Jahre hinaus auf ein Multi-Kanal-Modell einstellen müssen. Die Prognose ist nicht gewagt, dass sich hierbei eher nicht die Stärke des Föderalismus zeigen könnte.

Dass [i]Odenthal, BIG DATA und Continuous Auditing – Betriebliche Daten und Betrug im Kontext prüferischer Urteilsbildung, BBK 14/2015 S. 659 NWB FAAAE-94326 die Digitalisierung ein Mega-Trend sei, mag man fast schon nicht mehr hören oder lesen, Gleiches gilt für die „Daten als neues Erdöl“, denn an sich sind Daten erstmal nichts anderes als, nun ja, Daten, wie es Roger Odenthal einmal formuliert hat. Ihre sinnhafte Interpretation macht den Wert aus, und die ist nicht so einfach, wie er es mit Bezug zum Continuous Auditing in der internen Revision gezeigt hat. In dieser Ausgabe widmet sich jedenfalls den Grundfesten aller Daten, nämlich den Stammdaten, ohne die viele Auswertungen im Vagen bleiben dürften. Ihre Pflege verlangt im Rechnungswesen besondere Aufmerksamkeit, strahlt ins Steuerrecht hinein, begleitet Prozesse wie die elektronische Rechnungsstellung und gehört doch gleichwohl häufig zu den stiefmütterlich betrachteten Aufgaben. Ab Seite 1091 zeigt Jörgen Erichsen in seinem Beitrag nebst einer ausführlichen Checkliste, warum und wie die Pflege der Stammdaten höchste Aufmerksamkeit genießen sollte.

Außerdem in dieser Ausgabe: Im Buchführungs-Seminar beschäftigt sich mit der Bewertung von Gold im Anlagevermögen und dem Wechselspiel von Teilwertabschreibung und Wertaufholung. fasst die Hilfeprogramme in der Corona-Krise zusammen und geht dabei auch auf die jüngsten Verbesserungen ein, um vor allem das Fixkosten-Problem zumindest teilweise zu kompensieren.

Beste Grüße

Christoph Linkemann

Fundstelle(n):
BBK 2020 Seite 1057
NWB NAAAH-63692