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BMF | Zur Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen
Das BMF hat ein Schreiben zur Neuregelung von zwei der vier sog. Quick Fixes veröffentlicht, die durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften am eingeführt wurden. Behandelt werden die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) als neue materielle Voraussetzung, die neue Rolle der Zusammenfassenden Meldung sowie die EU-einheitlichen Belegnachweise. Eine Verwaltungsäußerung zu den weiteren Quick Fixes, d. h. zur Konsignationslagerregelung und zu der Neuregelung der Reihengeschäfte, steht weiterhin aus.
Nach [i]Rückwirkende Anwendung der Steuerbefreiung ist unter gewissen Voraussetzungen möglich dem Schreiben liegt eine innergemeinschaftliche Lieferung nur vor, wenn der Abnehmer gegenüber dem Unternehmer eine ihm von einem anderen Mitgliedstaat erteilte gültige USt-ID verwendet. Eine z...