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Das Homeoffice in Österreich
Begründung einer Betriebsstätte bei grenzüberschreitender Tätigkeit
Aufgrund [i]öBMF, EAS 3415 v. 27.6.2019 - BMF-010221/0323- IV/8/2018 unter http://go.nwb.de/466ckder durch das Coronavirus ausgelösten Pandemie sind Unternehmen zu arbeitsorganisatorischen Veränderungen gezwungen. Der Digitalisierungsprozess nimmt infolge der Corona-Krise mehr und mehr Fahrt auf. Generell ist zu beobachten, dass Arbeitnehmer zunehmend im Homeoffice tätig werden. Es ist zu erwarten, dass sich dieser Trend auch nach der aktuellen COVID-19-Krise fortsetzen wird. In diesem Beitrag stellen wir dar, unter welchen Voraussetzungen die Tätigkeit im Homeoffice eines in Österreich ansässigen Mitarbeiters eine abkommensrechtliche Betriebsstätte für ein deutsches Unternehmen begründen kann.
- Die Tätigkeit am österreichischen Wohnsitz des Mitarbeiters kann für den Arbeitgeber eine Betriebsstätte nach Art. 5 Abs. 1 DBA Österreich begründen. 
- Österreich hat seine am OECD-Musterabkommen 2017 orientierte Auslegung zuletzt in zwei Express Antwort Service-Auskünften zum Internationalen Steuerrecht (EAS 3392 und 3415) erläutert. 
- Übt ein Arbeitnehmer seine Tätigkeit aufgrund der COVID-19-Krise im Homeoffice aus, begründet er nach der österreichischen BMF-Info v. i. d. R. keine Betriebsstätte.