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Steuerliche Maßnahmen zum Homeoffice in Österreich
Die aktuellen Regelungen infolge der COVID-19-Pandemie
Die pandemiebedingte Beschleunigung der New Ways of Working drängen den Gesetzgeber, Aufwendungen von Homeoffice-Arbeitsplätzen zuzulassen. Der österreichische Gesetzgeber hat auf das Phänomen Homeoffice reagiert und steuerliche Maßnahmen erlassen. Diese sind für unselbständig Beschäftigte bereits seit 2021 in Kraft, für Selbständige werden Möglichkeiten zur Geltendmachung von Aufwendungen von Arbeitszimmern ab 2022 eingeräumt. Das ist auch nötig, denn die Arbeitszimmer-Judikatur ist sehr restriktiv.
Im außerbetrieblichen Bereich wurde eine Homeoffice-Pauschale i. H. von bis zu 300 € pro Jahr eingeführt. Daneben dürfen für Anschaffungen von ergonomischen Möbeln bis zu weitere 300 € abgesetzt werden. Die Maßnahme ist von 2021 bis 2023 befristet.
Im betrieblichen Bereich ist eine Arbeitsplatzpauschale i. H. von 1.200 € pro Jahr möglich.
Die Pauschalen decken wohnraumbezogene Aufwendungen ab. Arbeitsmittel können zusätzlich abgesetzt werden.