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BFH 23.07.2020 VIII B 130/19, BBK 23/2020 S. 1117

Steuerrecht | Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs als Einzelfallentscheidung

Es ist eine Einzelfallentscheidung, ob ein Fahrtenbuch mit Unregelmäßigkeiten ordnungsgemäß ist. Die Entscheidung darüber ist vom FG zu treffen – und nicht vom BFH.

Der BFH lässt eine Revision daher nicht zu, wenn das FG ein Fahrtenbuch deshalb für nicht ordnungsgemäß hält,

  • weil [i]Anfangspunkt der Fahrt wurde weggelassender Steuerpflichtige bei einem Teil der Fahrten den Anfangspunkt der Fahrt erfasst, bei dem anderen Teil der Fahrten aber den Anfangspunkt nicht angibt, sondern die Auffassung vertritt, der Anfangspunkt könne aus dem Endpunkt der vorherigen Fahrt abgeleitet werden, oder

  • weil [i]Unterschiedliche km-Angaben für ein und dieselbe Streckeder Steuerpflichtige Umwegfahrten nicht hinreichend kenntlich macht und für ein und dieselbe Strecke unterschiedliche Entfernungen angibt, z. B. mal 60 km, mal 40 km oder mal 63 km.

Hinweis:

Die [i]Anforderungen des BFH an ein ordnungsgemäßes FahrtenbuchAnforderungen an ein o...

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