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Steuerrecht | Eiscafé und Imbiss als einheitlicher oder selbständige Gewerbebetriebe?
Ein Eiscafé und ein Imbiss, die vom selben Inhaber im selben Gebäude betrieben werden, können entweder ein einheitlicher Gewerbebetrieb sein oder zwei Teilbetriebe eines einheitlichen Gewerbebetriebs oder aber zwei selbständige Gewerbebetriebe. Dies hängt von der Verschiedenartigkeit der Betätigungen sowie von ihrem wirtschaftlichen, organisatorischen und finanziellen Zusammenhang ab. Je unterschiedlicher die Betätigungen sind, desto größer muss der wirtschaftliche, organisatorische und finanzielle Zusammenhang zwischen beiden Betätigungen sein, um von einem einheitlichen Gewerbebetrieb ausgehen zu können.
Der [i]Unterschiedliche Geschäftsräume im selben HausKläger betrieb in getrennten Räumlichkeiten ein und desselben Hauses einen Imbiss sowie ein Eiscafé unter demselben Namen. Beide Geschäfte teilten sich u. a. das Inventar für den...