Berufsrecht | Hilfsmittelerlass 2021 (BMF)
Das BMF hat die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder über den Termin der schriftlichen Steuerberaterprüfung 2021 und die hierfür zugelassenen Hilfsmittel veröffentlicht.
Hierzu wird u.a. ausgeführt:
Der schriftliche Teil der Steuerberaterprüfung 2021 findet bundeseinheitlich vom 5. bis statt.
Für den schriftlichen Teil der Steuerberaterprüfung 2021 werden als Hilfsmittel die Texte folgender Gesetze (Textausgaben) einschließlich ggf. hierzu erlassener Durchführungsverordnungen und Richtlinien zugelassen: Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, Verwaltungszustellungsgesetz, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz, Umsatzsteuergesetz, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz,Umwandlungsgesetz, Umwandlungssteuergesetz, Außensteuergesetz, Investitionszulagengesetz,Grunderwerbsteuergesetz, Grundsteuergesetz, Bürgerliches Gesetzbuch, Handelsgesetzbuch, Aktiengesetz, GmbH-Gesetz und Steuerberatungsgesetz.
Die Benutzung eines nicht programmierbaren Taschenrechners ist zulässig, sofern eine Verbindung mit dem Internet nicht möglich ist.
Nähere Angaben zu den benötigten und erlaubten Hilfsmitteln finden Sie im Hilfsmittelerlass vom 12.10.2020.
Quelle: BMF online (JT)
Fundstelle(n):
TAAAH-60605