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ZFA Nr. 10 vom Seite 2

Ohnmacht: Wenn das Bewusstsein verloren geht

Oberstudienrätin Ute Springer; Stuttgart

Eine kurze Bewusstlosigkeit kann sich als harmlos erweisen, aber auch Symptom einer lebensbedrohlichen Erkrankung sein. Deshalb ist es wichtig, eine gründliche Anamnese durchzuführen und zu klären, warum es zu der Ohnmacht kam.

Bewusstlosigkeit: Jede Minute zählt!

Die 66-jährige Patientin Frieda Janke hat einen Termin zur Prothesenkontrolle. Während der Besprechung sackt sie plötzlich ohne erkennbare Vorzeichen in sich zusammen und verliert das Bewusstsein. Ihr Gesicht verfärbt sich blau. Geistesgegenwärtig ruft eine der Zahnmedizinischen Fachangestellten den Notruf 112 an.

Ein Pulsoximeter wird angeschlossen, um die Sauerstoffsättigung des Bluts zu überwachen. Und die Vitalfunktionen (Funktionen von Herz, Kreislauf und Atmungsorganen) werden überwacht: Blutdruck- und Pulsmessung, Atemkontrolle. Der Blutdruck liegt bei 65/40 mmHg, der Puls ist nur schwach messbar.

In einem Notfalltraining wurde genau festgelegt, wer wann was und wie zu tun hat. Doch Training und Ernstfall unterscheiden sich immer. Das Notfallmanagement muss regelmäßig geübt werden, damit jeder im Team weiß, was seine Aufgabe ist:

  • Was tut man, bis der Notarzt kommt?

  • Wie lagert man einen Bewusstlosen?

  • Wie geht das mit der H...