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FG Nürnberg | Nachweis für die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen
Das FG Nürnberg verlangt für die streitgegenständliche betrugsanfällige Geschäftsbeziehung (Handel mit großen Stückzahlen von Solarmodulen) eine Abfrage der USt-ID mindestens alle zwei Monate. Das Finanzgericht verweigerte den Vertrauensschutz nach § 6a Abs. 4 UStG in diesem Fall u. a. auch deshalb, weil die Klägerin den von ihr selbst gesetzten Sorgfaltsmaßstab nicht beachtet hatte. Auf dem für jede Lieferung auszufüllenden Formblatt sei die Überprüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer abgefragt worden, ohne dass ein Hinweis auf eine turnusmäßige Abfrage vermerkt gewesen sei. Das könne sinnvollerweise nur so zu verstehen sein, dass die Klägerin selbst eine neuerliche Überprüfung bei jeder Lieferung für erforderlich gehalten habe – was so aber nicht erfolgt war. Nach Meinung des FG Nürnberg war zude...