Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
FG Berlin-Brandenburg | Reihengeschäft bei Umverpackung der Ware
Die Klägerin hatte Waren aus Großbritannien und Finnland bezogen, die sie an einen Abnehmer in Russland verkaufte. Die Waren wurden auf Wunsch des russischen Abnehmers aus Großbritannien bzw. Finnland direkt in ein Zwischenlager nach Litauen S. 771transportiert, wo sie umgepackt und dann nach Russland weitertransportiert wurden. Die Rechnungen sowohl des britischen als auch des finnischen Unternehmers wiesen dieselbe Lieferadresse in Litauen und die deutsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) der Klägerin auf. Die Klägerin meldete innergemeinschaftliche Erwerbe in Deutschland an und zog die Vorsteuer. Das Finanzamt sah dagegen einen innergemeinschaftlichen Erwerb in Litauen, zuzüglich (wegen der deutschen USt-ID) eines fiktiven innergemeinschaftlichen Erwerbs in Deutschland, für den kei...