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Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gem. § 32c EStG
Zur Tarifermäßigung nach § 32c EStG i. d. F. des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom (BGBl 2019 I S. 2451) nimmt das BMF auf 16 Seiten Stellung (, NWB PAAAH-59057).
Das BMF führt u. a. Erläuterungen zu folgenden Punkten aus:
Inkrafttreten und Betrachtungszeiträume;
Zugangsvoraussetzungen und Antrag;
Erzielen von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft;
Verlustvortrag und Verlustrücktrag;
fiktive Steuerberechnung;
Ermittlung der anteiligen tariflichen Einkommensteuer;
Bilanzänderung für Veranlagungszeiträume vor Inkrafttreten der Tarifermäßigung;
Besonderheiten bei Ehegatten/Lebenspartnern;
Änderung einer gewährten Tarifermäßigung (§ 32c Abs. 6 und 7 EStG).