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Umsatzsteuer | Behandlung von verdeckten Preisnachlässen bei Streckengeschäften im Gebrauchtwagenhandel
Das BMF hat zur Behandlung von verdeckten Preisnachlässen im Zusammenhang mit sog. Streckengeschäften im Gebrauchtwagenhandel Stellung genommen (, NWB VAAAH-57153).
Hintergrund: Der , NWB YAAAG-86779 (BStBl 2018 II S. 505) die Vereinfachungsregelung in Abschnitt 10.5. Abs. 4 UStAE anerkannt, jedoch gleichzeitig darauf hingewiesen, dass die Bemessungsgrundlage bei Tauschumsätzen (§ 3 Abs. 12 UStG) anhand des subjektiven Werts und nicht des gemeinen Werts festzustellen ist.
Infolgedessen wird u. a. Abschnitt 10.5 Abs. 1 Satz 6 UStAE wie folgt geändert: „Hat er keine konkreten Aufwendungen für seine Gegenleistung getätigt, ist das Entgelt für die Leistung gem. § 162 AO zu schätzen (vgl. , BStBl 2018 II S. 505).“S. 772
Abschnitt 10.5 Abs. 3 Satz 3 UStAE wird wie folgt gefasst: „Als Entgelt für die Lieferung des Austausc...BStBl 2018 II S. 505