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BFH 12.12.2019 V R 20/18, StuB 19/2020 S. 771

Umsatzsteuer | Kein Reverse Charge ohne Inlandsumsatz

(1) Zweifel i. S. von § 13b Abs. 7 Satz 5 UStG, ob der leistende Unternehmer im Ausland ansässig ist, müssen sich auf im Inland erbrachte Umsätze beziehen. Ohne Inlandsumsatz besteht kein sachliches Interesse an der Erteilung der in § 13b Abs. 7 Satz 5 UStG genannten Bescheinigung. (2) Liefert der im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer Elektrizität, die er mit seiner Windkraftanlage im Inland hergestellt hat, unter den Bedingungen des § 3g Abs. 1 Satz 1 UStG an einen gleichfalls im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmer, befindet sich der Ort der Lieferung am Empfängerort im übrigen Gemeinschaftsgebiet (Bezug: § 13b Abs. 2 Nr. 5 Buchst. a, Abs. 5 Satz 1.Abs. 7 Satz 5, § 3g Abs. 1 Satz 1 UStG).

Praxishinweise

(1) Ist es zweifelhaft, ob der Unternehmer die Voraussetzungen des § 13b Abs. 7 UStG erfüllt, schuldet der Leistungsempfänger gem. die Steuer nur dann nicht, wenn ihm der Unternehmer durch eine

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