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Schenkungsteuer – Vorbehalt eines nachrangigen Nießbrauchs (BFH)
Mit Urteilen v. (II R 11/19, II R 12/19) hat der BFH entschieden, dass ein vom Schenker vorbehaltener lebenslanger Nießbrauch den Erwerb des Bedachten auch dann mindert, wenn an dem Zuwendungsgegenstand bereits ein lebenslanger Nießbrauch zugunsten eines Dritten besteht. Dabei erhält der Nießbrauch des Schenkers einen Rang nach dem Nießbrauch des Dritten, für welchen § 6 Abs. 1 BewG keine Anwendung findet. Denn der Nießbrauch ist zwar nachrangig, aber bereits entstanden. Bei der Festsetzung der Schenkungsteuer sind der vorrangige und der nachrangige lebenslange Nießbrauch (als einheitliche Last) nur einmal mit dem höheren Vervielfältiger gemäß § 14 BewG zu berücksichtigen.
Sachverhalt: Übertragung eines nießbrauchbelasteten Anteils an einer GbR gegen Gewährung eines nachrangigen Nießbrauchs
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