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Bundestag verabschiedet Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs
[i]Bundestag, Beschluss v. 10.9.2020, BT-Drucks.19/22238 Das vom Bundestag beschlossene Gesetz enthält im Wesentlichen Novellierungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Die Beschlussempfehlung entsprach dabei im Wesentlichen dem bereits vor über einem Jahr von der Bundesregierung vorgelegten Regierungsentwurf. Der Bundesrat muss noch zustimmen.
[i]Erhöhte Anforderungen an die KlagebefugnisDie verabschiedeten Neuerungen bringen beachtliche Änderungen im Wettbewerbsprozessrecht mit sich. Künftig dürfen nur noch Wirtschaftsverbände, die „eine erhebliche Zahl von Unternehmern“ vereinen, die „Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt“ (wie der in Anspruch genommene) vertreiben, Unterlassungsansprüche gerichtlich geltend machen. Ob ein Verband diese Voraussetzung erfüllt, soll im Einzelfall anhand des geltend gemachten Anspruchs bestimmt werden. [i]Gilgan, NWB 26/2020 S. 1951 Zudem muss er in die Liste qualifizierter Wirtschaftsverbände eingetragen sein. Voraussetzung hierfür ist u. a., dass er mindestens 75 Unternehmer als Mitglieder hat.
[i]Fliegender GerichtsstandDarüber hinaus wird der sog. fliegende Gerichtsstand (§ 14 Abs. 2 UWG) teilweise abgeschafft. Dieser soll künftig nicht mehr für die „besonders missbrauchsanfälligen Verstöße“ gel...