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BBK Nr. 19 vom Seite 928

Optionales Statusverfahren bei der DRV-Clearingstelle

Gestaltungsempfehlungen zum Anfrageverfahren zur Beurteilung der Sozialversicherungspflicht

Jörg Romanowski

Die [i]Eilts, Statusfeststellungsverfahren und Beginn der Sozialversicherungspflicht, NWB 29/2018 S. 2141 NWB WAAAG-88112 Frage, ob für einen Mitarbeiter Sozialversicherungspflicht vorliegt, ist in der Praxis nicht immer einfach zu beantworten. Die Erfahrung zeigt, dass es vor allem bei freien Mitarbeitern – insbesondere, wenn diese hochqualifiziert sind –, beim Einsatz von Auftragnehmern bzw. Subunternehmern oder hinsichtlich der Mitarbeit von Gesellschaftern und Geschäftsführern in der GmbH mitunter zu Fehleinschätzungen kommt. Im Falle einer Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung kann jedoch gerade ein solcher Fehler zu teuren Beitragsbescheiden führen. Um den Unternehmen hier eine Möglichkeit zur Erlangung von Rechtssicherheit zu geben, hat der Gesetzgeber das Statusverfahren eingeführt. Dessen Für und Wider soll im Folgenden näher beleuchtet werden.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Antragstellung oder Abwarten als Handlungsalternativen

Bei nicht eindeutig rechtssicheren Sachverhalten hinsichtlich der Einschätzung der Tätigkeit von Subunternehmern, Gesellschaftern und Geschäftsführern sowie Familienangehörigen sind einige Vorabüberlegungen relevant.

Für [i]Vorteile der Statusfeststellungein optionales Statusverfahren (bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund – DRV – in Berlin) sprechen folgende Punkte: Rechtssicherheit für alle Beteiligten, keine Angst vor zukünftigen Betriebs- oder Zollprüfungen, Strafverfahren wegen Beitragshinterziehung sind ausgeschlossen. Bei Erkennen auf Sozialversicherungspflicht können Betriebskosten rechtzeitig geltend gemacht werden, die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung gleich einbehalten und Säumniszuschläge verhindert werden. Die große Verjährung ist zudem ausgeschlossen, da vorsätzliche Beitragsvorenthaltung nicht gegeben ist. Und letztlich ist es möglich, bei einem rechtzeitigen Statusverfahren die Sozialversicherungspflicht in die Zukunft zu verschieben. S. 929

Gegen [i]Nachteile der Statusfeststellungein optionales Statusverfahren spricht die Möglichkeit, dass die Clearingstelle – entgegen der Auffassung des Anfragenden – tatsächlich Sozialversicherungspflicht bejaht. Wer dann dagegen Widerspruch einlegt und Klage erhebt, muss mitunter sehr lange auf die gewünschte Rechtssicherheit warten. Denkbar ist auch, dass nicht jeder Prüfer der DRV in der alle vier Jahre stattfindenden Turnusprüfung dieses Thema aufgreifen würde. Mitunter würde man somit mit dem Statusantrag eventuell „schlafende Hunde wecken“. Letztlich würde die DRV in einem heute eingeleiteten Statusverfahren auf Antrag in eine Prüfung für Zeiträume einsteigen, die sonst später bei einer Betriebsprüfung bereits verjährt wären.

Hinweis:

In Einzelfällen ist ein Statusverfahren sehr aufwendig und arbeitsintensiv. Steuerberater dürfen die Mandanten rechtlich in Statusverfahren nicht vertreten.

Dieses [i]Rechtssicherheit als HauptanlassFür und Wider muss jedes Unternehmen für sich selbst abwägen. Es gibt nicht den einen Königsweg, der für alle gleich optimal ist. Wer allerdings Rechtssicherheit bevorzugt, kommt um ein zeitnah beantragtes Statusverfahren nicht umhin.

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