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Statusfeststellungsverfahren und Beginn der Sozialversicherungspflicht
[i]Zum Verfahrensablauf Langhoff, NWB 23/2018 S. 1701Vom Antrag auf Feststellung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bis zur Entscheidung der DRV Bund im Rahmen eines sog. Statusfeststellungsverfahrens vergehen i. d. R. mehrere Wochen, mitunter – bei sehr komplexen Sachverhalten – sogar mehrere Monate.
Gesetzlicher Rahmen:
[i]Soziale Absicherung während der Dauer des VerfahrensZur Vermeidung von Doppelversicherungen während der Dauer des Verfahrens ist geregelt, dass die Versicherungspflicht erst mit der Bekanntgabe der Entscheidung der DRV Bund eintritt, wenn der Antrag auf Statusfeststellung innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit gestellt wird, die Beschäftigte zustimmt und sie für den Zeitraum zwischen Aufnahme der Beschäftigung und der Entscheidung eine Absicherung gegen das finanzielle Risiko von Krankheit und zur Altersvorsorge vorgenommen hat, die der Art nach den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der gesetzlichen Rentenversicherung entspricht (§ 7a Abs. 6 SGB IV).
Sachverhalt:
[i]BSG, Urteil v. 7.6.2018 - B 12 KR 17/17 R, Terminbericht Nr. 23/18Architektin A, seit 1995 Mitglied der Bayerischen Architektenversorgung, und Unternehmerin U schließen für die Zeit ab dem einen Dienstleistungsvertrag. Am beant...