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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 10 | Dienstwagen: Kein geldwerter Nachteil bei hohen Eigenleistungen eines Arbeitnehmers für Privatnutzung

Eigenleistungen des Arbeitnehmers für die außerdienstliche Nutzung eines ihm überlassenen Dienstwagens führen – sowohl bei der Fahrtenbuchmethode als auch bei der Ein-Prozent-Regelung – nicht zu Werbungskosten oder negativem Arbeitslohn, wenn sie höher sind als der zu versteuernde geldwerte Vorteil. Es gibt keinen geldwerten Nachteil. Der übersteigende Betrag führt weder zu negativem Arbeitslohn noch zu Werbungskosten. Dies hat der Bundesfinanzhof aktuell bekräftigt.

Die nächste Entscheidung, die wir für Sie ausgewählt haben, betrifft die Versteuerung des Privatanteils bei einem Dienstwagen. Konkret geht es um Arbeitnehmer, die einen Zuschuss leisten oder einen Teil der Kosten selbst tragen. Das ist ja alles andere als selten. Der jüngste Beschluss des Bundesfinanzhofs hierzu enthält zwar nichts wirklich Neues, er gibt uns aber Gelegenheit, Ihnen einige für die Beratungspraxis relevante Hinweise zu geben.

Leistet der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber für die außerdienstliche Nutzung eines Dienstwagens ein Nutzungsentgelt – sprich: insbesondere für private Fahrten und Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte –, mindert dieses Entgelt den Wer...

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