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Track 09 | Kapitalvermögen: Schätzung von Einkünften bei fehlender Mitwirkung des Steuerpflichtigen
Nach einem aktuellen BFH-Urteil kann aus dem Vorhandensein eines bestimmten Vermögens zu einem Zeitpunkt weder mit der für die Feststellung einer Steuerhinterziehung erforderlichen Sicherheit auf das Vorhandensein desselben zu einem früheren Zeitpunkt geschlossen werden noch können automatisch Kapitaleinkünfte auch für die Folgejahre zugerechnet werden. Das Finanzgericht muss vielmehr von der Höhe einer Steuerhinterziehung in jedem Jahr der Schätzung überzeugt sein.
Finanzgerichte dürfen es sich bei der Schätzung von Einkünften aus Kapitalvermögen nicht zu einfach machen. – So lässt sich eine für die Abwehrberatung wichtige Entscheidung des Bundesfinanzhofs in einem Satz zusammenfassen.
Gut nachvollziehbar ist der VIII. Senat des BFH zu dem Ergebnis gelangt: Aus dem Vorhandensein eines bestimmten Vermögens kann nicht ohne Weiteres – mit der für die Feststellung einer Steuerhinterziehung erforderlichen Sicherheit – auf das Vorhandensein dieses Vermögens bereits zu einem früheren Zeitpunkt geschlossen werden – lediglich in abgezinster Höhe. Dazu bedarf es vielmehr der weiteren Feststellung, dass ein zwischenzeitlicher Zuwachs des Vermögens ausgeschlos...