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BMF 21.08.2020 IV A 4 - S 0316-a/19/10006 :007, IV C 6 - S 2134/19/10007 :003, StuB 18/2020 S. 730

Kosten der erstmaligen Implementierung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung

Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom (BGBl 2016 I S. 3152) ist § 146a AO eingeführt worden, wonach seit dem die Pflicht besteht, dass jedes eingesetzte elektronische Aufzeichnungssystem i. S. des § 146a Abs. 1 Satz 1 AO i. V. mit § 1 Satz 1 KassenSichV sowie die damit zu führenden digitalen Aufzeichnungen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zu schützen sind. Zur Frage der steuerlichen Behandlung der Kosten der Implementierung von TSE und der einheitlichen digitalen Schnittstelle nach § 4 KassenSichV gilt unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder Folgendes:

1. TSE

Die aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer einheitlichen digitalen Schnittstelle bestehenden TSE werden in verschiedenen Ausführungen ang...

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