Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuerliche Behandlung von Dienst- und Geschäftswagen in Zeiten der Corona-Pandemie
Bei der Abrechnung von Dienst- und Geschäftswagen sind gerade durch die zeitlich befristete Umsatzsteuersatzsenkung zahlreiche Detailänderungen zu beachten. Die Corona-Krise verbunden mit zum Teil langanhaltender Homeoffice-Tätigkeit wirkt sich auch auf die Dienstwagenabrechnung aus. Durch Gesetzesänderungen hat der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für Fahrzeuge mit Einführung einer degressiven Abschreibung und mit Erhöhung des Listenpreises auf 60.000 € bei Elektrovollfahrzeugen verbessert. Nicht zu unterschätzen sind auch die im Regierungsentwurf des JStG 2020 v. enthaltenen Änderungen des § 7g EStG, die sich gerade auf Dienstwagenerwerbe auswirken.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Umsatzsteuersatzreduzierung und Folgewirkungen auf die Abrechnung von Dienst- und Geschäftswagen
[i] Rondorf, NWB 28/2020 S. 2068 und NWB 25/2020 S. 1838Durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz v. (BGBl 2020 I S. 1512) hat der Gesetzgeber den regulären und den ermäßigten Umsatzsteuersatz temporär reduziert. Die zeitlich befristete Umsatzsteuersatzreduzierung wirkt sich auf die Dienst- und Geschäftswagenabrechnung aus. Die Listenpreisangaben sollten gerade bei Fahrzeugerstzulassungen...