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Zum Vorsteueranspruch aus dem Erwerb der Berechtigung, Verkaufsflächen des Leistenden zur Vermarktung eigener Produkte zu nutzen
Verpflichtet sich ein Einzelhändler gegenüber einem anderen Unternehmer gegen eine Zahlung, auf neu geschaffenen Verkaufsflächen von diesem Unternehmer bezogene Produkte zum Verkauf anzubieten, liegt sowohl der für die Annahme eines Entgelts als auch der für den Vorsteuerabzug erforderliche unmittelbare Zusammenhang zwischen der Leistung (Bereitstellung der Verkaufsflächen) und der hierfür von dem S. 689anderen Unternehmer geleisteten Zahlung vor (Bezug: § 15 Abs. 1 und 2 UStG; Art. 168 Buchst. a MwStSystRL).
(1) Die Klägerin ist in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft (e.G.) auf dem Gebiet einer bestimmten Branche tätig. Die Klägerin hat bundesweit Mitglieder. Zweck ihres Unternehmens ist die Förderung mittelständischer Einzelhandelsunternehmen dieser Branche i. S. des genosse...