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BFH 11.03.2020 XI R 38/18, StuB 17/2020 S. 689

Keine Versagung des Vorsteuerabzugs bei fehlendem Nachweis eines Steuerbetrugs; kein Vertrauensschutz bei sorgfaltswidriger Nichtabfrage der USt-IdNr. 

(1) Hat das FA nicht dargetan, dass ein Steuerbetrug begangen worden ist, kommt eine Versagung des Vorsteuerabzugs nach der sog. Missbrauchs-Rechtsprechung des EuGH nicht in Betracht. (2) Die Nichtabfrage der USt-IdNr. des Empfängers zeitnah zur ersten innergemeinschaftlichen Lieferung und darauffolgend in regelmäßigen Abständen während der laufenden Lieferbeziehung kann nach den Umständen des Einzelfalls eine Sorgfaltspflichtverletzung darstellen, die Vertrauensschutz nach § 6a Abs. 4 UStG ausschließt. (3) Wird die Abfragemöglichkeit nach § 18e UStG sorgfaltspflichtwidrig nicht wahrgenommen, ergibt sich aus sachlichen Billigkeitsgründen kein über § 6a Abs. 4 UStG hinausgehender Vertrauensschutz (Bezug: § 3 Abs. 1, § 4 Nr. 1 Buchst. b, § 6a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 4, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 18e UStG; § 17c UStDV a. F.; § 163 Abs. 1 Satz 1 AO; Art. 14 Abs. 1 MwStSystRL). ...

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