IWB Nr. 15 vom Seite 1

Urlaubsreife, August 2020

Nils Henrik Feddersen | Verantw. Redakteur | iwb-redaktion@nwb.de

[i]Wie man richtig Urlaub macht, dazu bitte hier entlang http://go.nwb.de/zx6j9Experten raten angeblich dringend dazu, den Urlaub zu nehmen, auf den man Anspruch hat. Arbeitnehmer sollen in aller Regelmäßigkeit und bis zum Jahresende im Rahmen ihres individuellen Anspruchs vollständig frei nehmen. Nur so könnten die Akkus wieder aufgeladen werden, die für produktives und kreatives Arbeiten wichtig sind. Der freiberufliche Berater hat hier vermutlich etwas mehr Ermessen – ob ihm diese Freiheit derzeit viel nutzt, ist eine andere Frage.

Von (anderen? denselben?) Experten wird gern betont, wer mehr und länger arbeite, arbeite noch lange nicht besser. Tja, wir haben die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre. Ich mache mir mal die Meinungsfreiheit zunutze und behaupte, dass an dieser Aussage in den allermeisten Fällen nichts dran ist. Meistens ist das Gegenteil sogar evident. Nichtwissenschaftlich: Wer ranklotzt, bekommt auch mehr gebacken.

Natürlich gibt es Zeichen, die uns verraten: Nimm Dir endlich Urlaub! Mein Lieblingsindikator ist der Passbild-Check: Wenn ich aussehe wie auf meinem Passfoto (es ist nicht das Foto oben!), bin ich urlaubsreif: strichgerader Mund, emotionsloser Blick stur geradeaus, fahlblasse Haut und tiefe Schatten unter den Augen... Hässlich? Lustig? In jedem Fall ist es ein Zeichen.

[i]Passive Entstrickungen ab Geltung des MLI und Lösungen für das Homeoffice für deutsche Arbeitnehmer in ÖsterreichUnd was gibt es für die Urlaubsrückkehrer außer Schnelltests auf COVID-19? Vielleicht ein Grund zur Vorfreude – auch diese Ausgabe der IWB schickt Sie auf Reisen. Grotherr geht ab der durchaus überraschenden Gefahr passiver Entstrickungen von Anteilen an Immobiliengesellschaften infolge der erstmaligen Anwendung des MLI in Deutschland nach. Dies gilt etwa im Verhältnis zu Italien. Die jüngste Konsultationsvereinbarung zum DBA Österreich unter COVID-19-Vorzeichen erörtert Schuster ab . Seine Beispiele zeigen das Bemühen um pragmatische Lösungen, die aber nicht immer systematisch schlüssig erscheinen.

[i]Funktion des Konsignationslagers seit 2020 sowie Vorteile und Anwendungsbereiche für maltesische GesellschaftenDie EU-Vereinfachungsregelung bei Lieferungen über ein Konsignationslager und deren umsatzsteuerliche Konsequenzen stellt Höink ab dar. Der Autor betont, dass die Richtung der Neuregelungen stimmt, aber viel von einer praxistauglichen Handhabung der Finanzverwaltungen abhängt. Außerdem verschaffen Ihnen Hübner/Götzenberger ab. einen Überblick über Malta-Gesellschaften im Allgemeinen und die Malta Limited im Besonderen. Das maltesische Gesellschafts- und Steuerrecht verbindet erhebliche Flexibilität mit EU-Konformität. Zudem ermöglicht eine Besonderheit des Mehrwertsteuerrechts des Inselstaates das Leasing und den Erwerb einer Yacht zu einem effektiven Mehrwertsteuersatz von 5,4 %. Da denkt man schon wieder gern an den nächsten Urlaub.

Ich wünsche Ihnen viel Spaß mit dieser Ausgabe

Nils Henrik Feddersen

Fundstelle(n):
IWB 15 / 2020 Seite 1
JAAAH-55511