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Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags trotz durchgeführter Investition
Im Revisionsverfahren bestätigte der BFH mit seiner jüngsten Entscheidung (Urteil v. - X R 11/19, BStBl 2020 II S. 276) die Auffassung der Vorinstanz (, NWB AAAAH-13202), wonach ein Investitionsabzugsbetrag gem. § 7g Abs. 3 Satz 1 EStG 2008 nachträglich im Abzugsjahr rückgängig gemacht werden kann, wenn im Anschaffungsjahr eine außerbilanzielle Hinzurechnung unterbleibt und dieser Bescheid bestandskräftig wird. Auf eine tatsächliche Anschaffung samt Minderung der Anschaffungskosten stellt die Änderungsnorm schon dem Wortlaut nach nicht ab.
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Einschränkung der Auslegung des § 7g Abs. 3 Satz 1 EStG 2008 nicht gerechtfertigt
[i]BFH, Urteil v. 5.2.2018 - X B 161/17, NWB FAAAG-79572 Zur Begründung führt der X. Senat des BFH aus, dass bei einer objektiven Abwägung das Vertrauen des Steuerpflichtigen in einen aufgrund seiner fehlerhaften Steuererklärung ergangenen Steuerbescheid nicht dem allgemeinen Interesse an einer gesetzmäßigen und gleichmäßigen Steuerfestsetzung überwiegen könne. Auch sei der Fehler des Finanzamts im Rahmen der Veranlagungsarbeit nicht evident schwerwiegender als das Versäumnis des Steuerpflichtigen. Eine grundsätzliche Einschränkung de...