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Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags trotz durchgeführter Investition
BFH äußert sich zur unterbliebenen Hinzurechnung im Investitionsjahr
[i]BFH, Urteil v. 3.12.2019 - X R 11/19, BStBl 2020 II S. 276Mit seiner jüngsten Entscheidung schafft der X. Senat des BFH Klarheit zur Korrekturmöglichkeit bei einer fehlerhaften Behandlung von Investitionsabzugsbeträgen (, BStBl 2020 II S. 276). Ein Investitionsabzugsbetrag kann demnach gem. § 7g Abs. 3 Satz 1 EStG nachträglich im Abzugsjahr rückgängig gemacht werden, wenn der Steuerpflichtige im Investitionsjahr innerbilanziell zwar eine Herabsetzung von 40 % der Anschaffungskosten vornimmt, eine außerbilanzielle Hinzurechnung des in den Vorjahren abgezogenen Investitionsabzugsbetrags jedoch unterbleibt und das Finanzamt auf dieser Grundlage einen nicht mehr änderbaren Steuerbescheid für das Investitionsjahr erlassen hat.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I.
1. Sachverhalt
[i]Egner/Stößel, Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung nach § 7g EStG, Grundlagen, NWB FAAAE-44825 Der Kläger erzielt gewerbliche Einkünfte als Heizungs- und Sanitärinstallateur. Die Gewinnermittlung erfolgt durch Betriebsvermögensvergleich. Für den Veranlagungszeitraum 2008 machte er einen Investitionsabzugsbetrag über 12.491 € geltend. Weder die herzustellenden oder anzuschaffenden Wirtschaftsgüter noch die voraussichtlichen Kosten wurden dabei ...