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Voraussetzungen für eine wirksame Option zur Umsatzsteuer bei Vermietungsumsätzen
Das FG Münster hatte darüber zu entscheiden, ob die Option nach § 9 UStG zur Umsatzsteuer bei Vermietungsumsätzen voraussetzt, dass der Mieter das Grundstück nicht nur im jeweiligen Zeitraum ausschließlich zu Umsätzen verwendet, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen, sondern zusätzlich eine solche vorsteuerabzugsschädliche Verwendung auch nicht beabsichtigt, in Zukunft zu tätigen.
I. Leitsatz (nicht amtlich)
Aus dem Wortlaut des § 9 Abs. 2 Satz 1 UStG – „oder“ – ergibt sich, dass die Ausschlussgründe für die Umsatzsteueroption bei Vermietungsumsätzen derart zu verstehen sind, dass die Option nicht ausgeschlossen ist, wenn der Mieter das Grundstück zunächst ausschließlich für den Vorsteuerabzug nicht ausschließende Umsätze verwendet, auch wenn er beabsichtigt, solche vorsteuerschädlichen Umsätze später zu tätigen.
II. Sachverhalt
Die Klägerin, eine GmbH & Co. KG, deren Geschäftsgegenstand die Vermögensverwaltung und Beteiligung an anderen Unternehmen in den Streitjahren 2015 bis 2016 war, vermietete an die LD KG seit dem Jahr 2014 Anlagevermögen inklusive eines Grundstücks, auf welchem die LD KG ihren Betriebssitz errichtete. Zuvor hatte die Klägerin auf diesem Grundstück eine Halle sowie Freiflächen und Parkpl...