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Überbrückungshilfe des Bundes bereits im Anpassungsmodus
In NWB 29/2020 S. 2174 hat der Verfasser über die Überbrückungshilfe im neuen Corona-Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket berichtet. Einige Aussagen bedürfen der Aktualisierung, nachdem das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) zwischenzeitlich Bedingungen zur Gewährung der Überbrückungshilfe geändert hat (Stand der Ausführungen: ).
Die Anpassungsversuche an die Bedürfnisse der Praxis
[i]BMWi und BStBK aktualisieren fortlaufend ihre jeweiligen FAQDas Ministerium hat auf Basis der Rückmeldungen aus der Anwendungspraxis die Antrags- und Bewilligungsvoraussetzungen zum Teil abweichend von den eigenen amtlichen Vollzugshinweisen geändert oder ergänzt. Seit dem sind hierbei die Änderungen in den FAQ des BMWi kursiv dargestellt. Auch die FAQ-Liste der Bundessteuerberaterkammer wird fortlaufend aktualisiert. Updates sind dort farbig dargestellt.
Da die FAQ-Liste des BMWi „amtlichen Charakter“ hat, bildet sie in der Beratungspraxis den Bearbeitungsmaßstab bei der Überbrückungshilfe, auch wenn in den Ländern bisweilen nur auf die Vollzugshinweise des BMWi verwiesen wird.
[i]Weitere Fragen bisher unbeantwortetDarüber hinaus sind in der Praxis weitere bearbeitungsrelevante verfahrensrechtliche und materielle Fragen aufgetreten, die bislang v...