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Die Überbrückungshilfe im neuen Corona-Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket
Steuerberater sind in das Online-Antragsverfahren fest eingebunden
Mit Milliarden-Hilfspaketen unterstützt die Bundesregierung in der Corona-Krise Unternehmen direkt – ob Kleinstunternehmen, Soloselbständige, Freiberufler, Mittelständler, Beschäftigte oder große Betriebe. Nun ist ein weiteres Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket geschnürt worden und am an den Start gegangen.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Corona-Hilfen – an alle soll gedacht werden
Nach dem Auftakt der Corona-Hilfen durch das Erste Nachtragshaushaltsgesetz v. (BGBl 2020 I S. 566) folgt nun ein weiteres Hilfspaket.
1. Bisherige und zukünftige Hilfen
[i]SoforthilfenBereits am hat sich die Bundesregierung auf Soforthilfen für Soloselbständige, Freiberufler und Kleinunternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten verständigt. Rechtsgrundlage waren das (erste) Nachtragshaushaltsgesetz 2020 (Gesetz v. , BGBl 2020 I S. 556) und eine Bund-Länder-Vereinbarung.
[i]WirtschaftsstabilisierungsfondsFür größere Firmen ab 250 Mitarbeiter gedacht ist der „Wirtschaftsstabilisierungsfonds“ des Bundes (Gesetz v. , BGBl 2020 I S. 543) – ergänzt durch das Nachtragshaushaltsgesetz v. (BGBl 2020 I S. 556). Er soll mit Garantien und Staatsbeteiligungen in der Krise Insolvenzen vermeiden. Der am ...