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OLG Zweibrücken 05.06.2003 4 U 117/02, NWB 48/2003 S. 361

Gesellschaftsrecht | Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers

Soll der Geschäftsführer einer GmbH abberufen werden, der zugleich Gesellschafter ist, so können sich auch dann, wenn die Satzung dies nicht ausdrücklich vorsieht, unter dem Gesichtspunkt bestehender Treuebindungen Einschränkungen der freien Abberufbarkeit ergeben. Dabei dürfen die Anforderungen aber nicht auf das Vorliegen eines wichtigen Grunds gesteigert werden. Es genügt, wenn nach den Gesamtumständen ein sachlicher Grund vorliegt, der einen verständigen Entscheidungsträger zur Abberufung veranlassen würde. Ein solcher sachlicher Grund kann darin liegen, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer infolge einer dauerhaften Erkrankung nicht mehr imstande ist, seine Funktion als Geschäftsführer wahrzunehmen (OLG Zweibrücken, Urt. v. - 4 U 117/02, GmbHR 2003, 1206).

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