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Jahresabschlusserstellung für unbelehrbare Mandanten in der Krise
Rechtsprechung mit Augenmaß zu Haftungsrisiken: Schleswig-Holsteinisches OLG 17 U 80/19
Der Steuerberater muss nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (insbesondere nach dem Urteil v. - IX ZR 285/14, NWB JAAAG-37973) bei der Beratung von Mandanten in der Krise und bei der Erstellung von Jahresabschlüssen in einer Krisensituation umfangreiche Beratungs- und Hinweispflichten erfüllen. Die Verletzung dieser Pflichten kann rasch zu erheblichen, oft auch existenzbedrohenden Schadensersatzansprüchen des Mandanten oder des Insolvenzverwalters gegen den Steuerberater führen. Das Schleswig-Holsteinische , NWB YAAAH-49869) hat nun in einem aktuellen Berufungsurteil gezeigt, dass die Anwendung dieser Rechtsprechungsgrundsätze mit einer Bewertung der Sachverhalte im konkreten Einzelfall und mit Augenmaß durchaus erheblichen argumentativen Raum für eine Abweisung solcher Schadensersatzklagen enthalten kann.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Bundesgerichtshof nimmt die Steuerberater verschärft in die Pflicht
[i]Vorläufiger Schlusspunkt höchstrichterlicher Rspr.Der Bundesgerichtshof hat mit der Entscheidung im Januar 2017 einen (vorläufigen) Schlusspunkt unter eine Reihe von Entscheidungen zu Hinweispflichten des Steuerberaters gesetzt un...