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Abgabenordnung | Wahrung der Festsetzungsfrist durch rechtzeitige Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 169 AO)
Die , S 0340 - 8 - StO 321 zur Wahrung der Festsetzungsfrist durch rechtzeitige Bekanntgabe des Steuerbescheids Stellung genommen. Nach dem Beschl. des Großen Senats des (BStBl 2003 II S. 548) ist die Festsetzungsfrist nicht gem. § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO gewahrt, wenn der Steuerbescheid, der vor Ablauf der Festsetzungsfrist den Bereich der für die Steuerfestsetzung zuständigen FinBeh verlassen hat, dem Empfänger nicht zugeht. Die FinVerw hat sich dieser Rechtsauffassung angeschlossen und die abweichende Regelung in Nr. 1 Abs. 1 des AEAO zu § 169 AO entsprechend angepasst (s. Baum, NWB F. 2 S. 8244 f.).