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Lieferungen über ein Konsignationslager
Zum wurde mit Art. 17a MwStSystRL eine EU-weit geltende Vereinfachungsregelung eingeführt. In Deutschland wurde diese mittels § 6b UStG umgesetzt. Die Umsetzung der Neuregelung bedarf einer klaren Struktur, der Klärung von Vor- und Anwendungsfragen sowie des Austausches zwischen Lieferer und Erwerber.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
I. Grundidee der Vereinfachungsregelung
Die Vereinfachungsregelung regelt die Einlagerung und die spätere Lieferung aus einem Konsignationslager, das sich in einem anderen EU-Mitgliedstaat als dem Abgangsland der Ware befindet – unter Vermeidung der umsatzsteuerrechtlichen Registrierung. Kernelemente der Regelung sind:
Die gesetzlich fingierte Nichtsteuerbarkeit der Bestückung des Lagers vermeidet umsatzsteuerrechtliche Registrierungs- und Deklarationspflichten im EU-Mitgliedstaat des Konsignationslagers.
Es werden eine innergemeinschaftliche Lieferung des Lieferers im Abgangsland und ein innergemeinschaftlicher Erwerb des Abnehmers im Bestimmungsland im Zeitpunkt der Entnahme der Ware aus dem Konsignationslager gesetzlich fingiert.
Die Neuregelung geht mit Aufzeichnungs- und Meldepflichten einher.
Die Regelung gilt nur...