Der „Wumms“ bei den Steueränderungen ...
... durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz ...
Erst war es die „Bazooka“ nun der „Wumms“ – mit diesen Worten hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz seine Krisenpakete überschrieben. Es sind in der Tat nie dagewesene Rettungspakete. Nachdem in der letzten Ausgabe Eichholz das Erste Corona-Steuerhilfegesetz dargestellt hat, folgt nun sein Beitrag zum Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz. Dieses Gesetz sieht im Vergleich zum Ersten Corona Steuerhilfegesetz deutlich weitreichendere Maßnahmen zur (Wieder-)Belebung der Konjunktur vor. Die nun vorgesehenen Regelungen setzen im Wesentlichen die bereits im Rahmen des Konjunktur- und Zukunftspakets aufgegriffenen Punkte um. Das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz enthält u. a. die befristete Umsatzsteuersatzsenkung von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % vom bis , darüber hinaus aber weitere Aspekte wie die befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung sowie Regelungen beim steuerlichen Verlustrücktrag.
... befristete Umsatzsteuersatzsenkung
Unerwartet und ohne Vorankündigung einigten sich die Mitglieder der Bundesregierung am auf ein umfangreiches „Konjunkturpaket“ zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie. Zu den Maßnahmen gehört eine temporäre Absenkung des Regelsteuersatzes von 19 % auf 16 % und des ermäßigten Steuersatzes von 7 % auf 5 %, jeweils für den Zeitraum vom 1.7. bis zum . Dies ist die erste allgemeine Senkung der Umsatzsteuersätze in der Geschichte des Mehrwertsteuersystems in Deutschland seit dessen Einführung. Bereits vorher beschlossen wurde eine temporäre Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf die Abgabe von Speisen zum Verzehr vor Ort in der Gastronomie, die vom bis zum gilt.
Das BMF arbeitete parallel zum Gesetzgebungsverfahren an einem umfangreichen Anwendungsschreiben. Ungewöhnlich ist, dass Entwürfe dieses Schreibens – insgesamt gab es in ganz kurzer Zeit drei Entwurfsschreiben – öffentlich verteilt und nicht etwa nur an Verbände und andere Fachgremien zur Kommentierung übersendet wurden. Das finale Schreiben wurde am über den Mailverteiler des BMF versendet. Zusätzlich erschien vorab ein eher an Verbraucher gerichtetes Schreiben mit Antworten auf häufige Fragen, sog. „FAQ“. Prätzler geht auf wesentliche Anwendungsfragen anlässlich der vorübergehenden Senkung der Steuersätze ein. Leider sind viele Praxisfragen ungeklärt geblieben, und die Struktur des Schreibens macht das Verständnis mancher Regelungen, insbesondere betreffend die abermalige Umstellung zum , schwierig. Außerdem ist durch die Kurzfristigkeit der Maßnahme mit zahlreichen Fehlbeurteilungen bzw. Fehlern in ERP-Systemen zu rechnen.
Ich wünsche Ihnen weiterhin alles Gute!
Patrick Zugehör
Fundstelle(n):
StuB 14/2020 Seite 1
NWB PAAAH-53432