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Online-Beitrag vom

Prozessrecht – Rechtsweg beim Datenschutz

Wann gilt für einen Datenschutzverstoß der Finanzrechtsweg?

Axel Scholz

[i]v. Wedelstädt, Klage, infoCenter, NWB GAAAB-04830 § 32i Abs. 2 AO eröffnet in bestimmten Fällen der Datenverarbeitung den Finanzrechtsweg zur Überprüfung von Datenschutzverletzungen. Welche Finanzbehörden von dieser Vorschrift erfasst werden, hat der BFH in einer aktuellen Entscheidung konkretisiert (, NWB BAAAH-51779).

I. Auskunft über die beim Finanzamt gesammelten Daten

[i]Sachverhalt im EntscheidungsfallDer Kläger wird beim Finanzamt A umsatzsteuerlich geführt. Im Rahmen der Steuerfahndung wurde das Finanzamt B tätig. Die strafrechtlichen Ermittlungen, nicht aber das Strafverfahren selbst, wurden durch den Bericht der Steuerfahndung des Finanzamts B abgeschlossen. Dieser enthielt in Bezug auf den Kläger und seinen Bruder unter dem Abschnitt „Hintergrund der Prüfung“ den Satz: „Beide Brüder sind als Insolvenz erfahren einzustufen und scheuen sich auch nicht, in ihren Verfahren mit Argumenten aus der ‚Reichsbürgerszene‘ aufzuwarten bzw. dies über ihre Prozessbevollmächtigten vortragen zu lassen.“ Der Kläger beantragte beim Finanzamt B nach Art. 15 Abs. 1, Art. 4 Abs. 4 DS-GVO Auskunft über die dort gesammelten Daten. Er wolle wissen, welche Informationen hinter der Behauptung bezüglich der Reichsbürgerszene stünden. Das Finanzamt B lehnte ...

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