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Was macht eigentlich ein Ausfuhrverantwortlicher?
„Ausfuhrverantwortlicher – nie gehört“. So oder so ähnlich reagieren viele Auszubildende, die mit dem Begriff nichts anfangen können, weil sie in einem Unternehmen ausgebildet werden, dass keine Ausfuhren tätigt und deshalb auch keinen Ausfuhrverantwortlichen hat. Aber auch nicht jeder Exporteur benötigt einen Ausfuhrbeauftragten. Trotzdem sollten Sie über die Aufgaben dieser Personen Bescheid wissen.
Wer braucht einen Ausfuhrverantwortlichen?
Einen Ausfuhrverantwortlichen brauchen alle Unternehmen, die Kriegswaffen, rüstungsrelevante Güter oder Dual-Use-Güter, also Produkte mit doppeltem Verwendungszweck (tauglich sowohl für zivile als auch militärische Zwecke) bzw. Produkte laut Teil I Abschnitt A und B der Ausfuhrliste ausführen.
Die Ausfuhrliste ist eine Anlage zur deutschen Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Sie enthält diejenigen Güter, deren Ausfuhr aus der Europäischen Gemeinschaft der Exportkontrolle unterliegt und damit genehmigungspflichtig ist. Teil I Abschnitt A und B benennt die Güter (Waren, Software und Technologien), für die die Beschränkungen der AWV gelten. Abschnitt A der Ausfuhrliste enthält eine Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial. Abschnitt B enthält eine Liste national erfasste...