Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
IDW: Modulverlautbarungen zu IFRS 9 (IDW RS HFA 50)
I. Einführung
Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat im Mai 2020 zwei Modulverlautbarungen betreffend IFRS 9 verabschiedet. Die Stellungnahmen zur Rechnungslegung sind Teil der IFRS-Modulverlautbarung IDW RS HFA 50. Die im Folgenden skizzierten Bilanzierungsprobleme betreffen die Klassifizierungsregeln des IFRS 9 im Kontext von (a) Factoring-Vereinbarungen (IFRS 9 – M2) sowie (b) bei Finanzinstrumenten mit identischen Vertragsbedingungen, aber unterschiedlichen Zugangszeitpunkten (IFRS 9 – M3).
II. Modul IFRS 9 – M2
1. Einordnung
Factoring-Vereinbarungen nehmen in der betriebswirtschaftlichen Praxis unterschiedlichste Formen an. Im Kern geht es stets um die Übertragung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eines Unternehmens vor deren Fälligkeit an ein Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsunternehmen (Factor). Das Unternehmen ist demnach zunächst Gläubiger gegen über einem oder zumeist mehreren Kunden als Forderungsschuldner. An den Factor wird im Wege eines Rechtskaufs sodann eine oder mehrere dieser Forderungen abgetreten, der diese dann vereinnahmt. Neben der Forderungsvereinnahmung erhält der Factor zusätzlich...