Vorsteuerabzug von Holdinggesellschaften
Mütter leisten ohne Zweifel Großes. Viel zu oft werden diese Leistungen von unserer Gesellschaft jedoch nicht gebührend anerkannt. Das gilt nicht nur im privaten Bereich, sondern auch im Steuerrecht. Oftmals wird die Auffassung vertreten, die Mutter(-gesellschaft) leiste nichts, was umsatzsteuerbar wäre. Als Folge wird ihr der Vorsteuerabzug verwehrt. Entscheidend ist bei Holdingstrukturen insbesondere, ob eine Holding als Finanzholding oder Führungsholding einzustufen ist. Eine (reine) Finanzholding wäre als Nichtunternehmerin nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Mit hat der BFH über den Vorsteuerabzug einer Holding bei angeblicher Dienstleistungskommission entschieden. Philipp Carlson stellt die Entscheidung in dieser Ausgabe der Umsatzsteuer direkt digital in seinem dar.
Mittlerweile haben in vielen Bundesländern die Sommerferien begonnen und für viele steht der Urlaub vor der Tür. Jeder, der sich – sei es als Berater oder als Unternehmer – mit umsatzsteuerlichen Fragestellungen auseinander setzt, dürfte den Urlaub herbeisehnen. Die Corona-Auswirkungen haben sowohl im privaten als auch im beruflichen Bereich sehr viel Aufregung, Stress und Sorgen mit sich gebracht. Fragen rund um die Senkung des Umsatzsteuersatzes haben dann auch noch einmal für eine weitere Belastungsspitze gesorgt. Ich wünsche Ihnen, dass Sie im Urlaub wieder Gelegenheit haben, neue Kraft zu tanken und die Seele baumeln zu lassen.
Bleiben Sie gesund! Beste Grüße
Christian Rohde
Fundstelle(n):
USt direkt digital 14 / 2020 Seite 1
NWB NAAAH-51830