Reform Radar - Dienstag, 30.06.2020

Zweites Corona-Steuerhilfegesetz

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Aktueller Stand:

  • : Zweites Corona-Steuerhilfegesetz im BGBl 2020 I S. 1512 veröffentlicht

  • : Verabschiedung Bundesrat

  • : 2./3. Lesung Bundestag

  • : 1. Lesung Bundestag

  • : Bundesregierung beschließt Zweites Corona-Steuerhilfegesetz

Hintergrund: Mit dem "Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise" sollen die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie bekämpft und die Binnennachfrage gestärkt werden.

Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

  • Die Umsatzsteuersätze werden befristet vom bis zum von 19 auf 16 Prozent und von 7 auf 5 Prozent gesenkt, § 28 Abs. 1 bis 3 UStG-E.

  • Die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer wird auf den 26. des zweiten auf die Einfuhr folgenden Monats verschoben, § 21 Abs. 3a UStG-E; § 27 Abs. 31 UStG-E.

  • Für jedes im Jahr 2020 kindergeldberechtigte Kind wird ein Kinderbonus von 300 € gewährt, § 66 Absatz 1 Sätze 2 ff. EStG, § 6 BKGG-E.

  • Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird befristet auf zwei Jahre von derzeit 1.908 € auf 4.008 € für die Jahre 2020 und 2021 angehoben, § 24b Absatz 2 Satz 3 EStG-E.

  • Der steuerliche Verlustrücktrag wird für die Jahre 2020 und 2021 auf 5 Mio. Euro bzw. 10 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) erweitert, sowie ein Mechanismus eingeführt, um den Verlustrücktrag für 2020 unmittelbar finanzwirksam schon mit der Steuererklärung 2019 nutzbar zu machen, § 10d Absatz 1 Satz 1 EStG-E, §§ 110, 111 EStG-E; § 52 Abs. 18b EStG-E.

  • Einführung einer degressiven Abschreibung in Höhe von 25 Prozent, höchstens das 2,5-fache der linearen Abschreibung, für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die in den Jahren 2020 und 2021 angeschafft oder hergestellt werden, § 7 Abs. 2 EStG-E.

  • Bei der Besteuerung der privaten Nutzung von Dienstwagen, die keine Kohlendioxidemission je gefahrenen Kilometer haben, wird der Höchstbetrag des Bruttolistenpreises von 40.000 € auf 60.000 € erhöht, § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 Nummer 3 und Satz 3 Nummer 3 EStG-E.

  • Vorübergehende Verlängerung der Reinvestitionsfristen des § 6b EStG um ein Jahr, § 52 Abs. 14 Sätze 4 ff. EStG-E.

  • Zur Vermeidung steuerlicher Nachteile infolge coronabedingter Investitionsausfälle werden die in 2020 endenden Fristen für die Verwendung von Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g EStG um ein Jahr verlängert, § 52 Abs. 16 EStG-E.

  • Der Ermäßigungsfaktor in § 35 EStG wird erstmals für den VZ 2020 von 3,8 auf 4,0 angehoben, § 35 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 EStG-E; § 52 Abs. 35a EStG-E.

  • Bei der Gewerbesteuer wird der Freibetrag für die Hinzurechnungstatbestände des § 8 Nummer 1 GewStG auf 200.000 € erhöht, § 8 Nummer 1 GewStG-E.

  • Erhöhung der maximalen Bemessungsgrundlage der steuerlichen Forschungszulage auf 4 Mio. € im Zeitraum von 2020 bis 2025, § 3 Absatz 5 FZulG-E.

  • Bei der Verjährungsfrist nach § 376 AO gilt § 78b Absatz 4 StGB entsprechend. In § 375a AO wird geregelt, dass in Fällen der Steuerhinterziehung trotz Erlöschens des Steueranspruchs nach § 47 AO eine Einziehung rechtswidrig erlangter Taterträge nach § 73 des Strafgesetzesbuches angeordnet werden kann. Die absolute Verjährungsfrist wird für Fälle des § 370 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 bis 6 AO auf das Zweieinhalbfache der gesetzlichen Verjährungsfrist verlängert, § 375a AO-E, § 33 EGAO-E.

  • Die Umsatzsteuerverteilung wird in § 1 FAG geändert.

Quelle: BMF online (il)

Nachrichten zum Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz

Aufsätze

  • Hechtner, Neuregelungen zur Anpassung der Vorauszahlungen 2019 und zum Verlustrücktrag aus 2020,

  • Hechtner, Steuerliche Sofortmaßnahmen durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz,

  • Rondorf, Befristete Senkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes,

  • Eichholz, Das Zweite Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz),

  • Prätzler, Vorübergehende Senkung des Umsatzsteuersatzes,

  • Klöttchen, Konjunkturpaket: Senkung der Umsatzsteuersätze im 2. Halbjahr 2020,

  • Eckert, Die Senkung der Umsatzsteuer zum und ihre Folgen im Rechnungswesen,

  • Schmidt, Bedeutung der befristeten Umsatzsteuersatzsenkung für den Bauleistungszeitpunk,

  • Hechtner, Steuerliche Sofortmaßnahmen durch das Erste und Zweite Corona-Steuerhilfegesetz,

Arbeitshilfen

Blog-Beiträge

Begleitende BMF-Schreiben

  • 3. Entwurf v. : Befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum

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  • 2. Entwurf v. : Befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum

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  • 1. Entwurf v. : Befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum

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Gesetzesmaterialien

Fundstelle(n):
NAAAH-50845