Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Bilanzierung von Garantiedividenden bei Gewinnabführung
I. Sachverhalt
Die MU AG hält 80 % der Anteile an der TU AG. Mit Rechtswirkung zum schließen die Gesellschaften einen Gewinnabführungsvertrag mit einer Laufzeit von fünf Jahren ab ab. Der Vertrag sieht für außenstehende Aktionäre der TU gem. § 304 Abs. 2 Satz 1 AktG eine an den Ertragsaussichten der TU bemessene feste Ausgleichszahlung (Garantiedividende) von 200 T€ p. a. vor. Von dem Recht auf „Umtausch“ in eine bestimmte Zahl von Aktien der MU AG (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 AktG) macht kein außenstehender Aktionär Gebrauch. Wider Erwarten erzielt die TU während der Vertragslaufzeit nur gerade ausgeglichene Ergebnisse.
II. Fragestellung
Wie ist der Gewinnabführungsvertrag in den Jahresabschlüssen 01 ff. der MU abzubilden?
III. Lösungshinweise
1. Ausweis
1.1 Vorgaben im HGB
Da die TU während der Laufzeit weder positive noch negative Ergebnisse erzielt, läuft bei der MU der sonst nach § 277 Abs. 3 Satz 2 HGB gebotene gesonderte Ausweis von Aufwendungen bzw. Erträgen zunächst ins Leere.
1.2 Vorgaben im AktG
Zur Ausgleichsleistung an die Außenstehenden ist zwar im HGB keine Regelung enthalten, dafür aber in § 158 Abs. 2 AktG: „Von dem Ertrag aus einem Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsvertrag ist ein vertraglich zu leistender Ausgleich für außenstehende Gesellscha...