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Fortschreitende Digitalisierung in der Entgeltabrechnung und mehr
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1853Das Siebte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (7. SGB IV-ÄndG) bringt neue Impulse für die Digitalisierung in der Entgeltabrechnung. Einige Regelungen treten bereits zum in Kraft, andere zu späteren Zeitpunkten oder sind mit zum Teil längeren Übergangsfristen ausgestattet.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Meldeverfahren beim Krankenkassenwechsel
[i]Mitteilung des Beschäftigten ersetzt die Vorlage einer BescheinigungDie generelle Vorlagepflicht einer (Papier-)Mitgliedsbescheinigung bei Beginn einer Beschäftigung (vgl. § 175 Abs. 2 SGB V) wird ab dem durch eine Mitteilung des Beschäftigten dem Arbeitgeber gegenüber und Mitgliedsbescheinigungen im Zusammenhang mit einem Krankenkassenwechsel werden durch eine maschinelle Meldung ersetzt. Die Verpflichtung zur Ausstellung von Papiermitgliedsbescheinigungen entfällt.
Aufbewahrung von Entgeltunterlagen
[i]Betrifft dem Arbeitgeber elektronisch zur Verfügung gestellte UnterlagenEine Reihe von Unterlagen ist bei den Entgeltunterlagen aufzubewahren (vgl. § 8 Abs. 2 Beitragsverfahrensordnung [BVV]). Die Neuregelung sieht vor, dass ab 2022 die dort genannten Unterlagen vom Arbeitgeber in elektronischer Form vorzuhalten sind.
Bis zum kann sich der Arbeitgeber von der Führung elektronischer Unterlagen ...