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Fortschreitende Digitalisierung in der Entgeltabrechnung und mehr
Überblick über einige Neuregelungen im 7. SGB IV-Änderungsgesetz
Das Siebte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (7. SGB IV-ÄndG), das der Bundestag am verabschiedet hat, bringt neue Impulse für die Digitalisierung in der Entgeltabrechnung. Einige Regelungen treten bereits zum in Kraft, andere zu späteren Zeitpunkten oder enthalten zum Teil längere Übergangsfristen. Das Gesetzesvorhaben „spielt“ allerdings nicht nur im Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV). Hier sollen Inhalte des 7. SGB IV-ÄndG dargestellt werden, die für Entgeltabrechner und Steuerbüros von Interesse sein dürften.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Neuregelungen zur Verbesserung bestehender Verfahren
Das SGB IV enthält gemeinsame Regelungen für die Sozialversicherung, die regelmäßig der Anpassung bedürfen. Die zunehmende Digitalisierung löst für die beitrags- und melderechtlichen Regelungen des SGB IV besonderen Anpassungsbedarf aus.
1. Meldeverfahren beim Krankenkassenwechsel
[i]Mitteilung ersetzt die Vorlage einer BescheinigungWechselt ein Mitarbeiter seine Krankenkasse, erhält er von seiner neuen Krankenkasse bislang eine Mitgliedsbescheinigung in Papierform, die dem Arbeitgeber vorzulegen und bei den Entgeltunterlagen aufzubewahren ist. Diese ...