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STFAN Nr. 6 vom Seite 9

Die neue Grundsteuer – Teil 2

StB Christoph Wenhardt; Brühl

Ergänzend zum ersten Beitrag zur Grundsteuerreform (STFAN 4/2020, S. 12 – KIEHL WAAAH-45989) wird in diesem zweiten Teil die neue Grundsteuer dargestellt.

Allgemeines und Gesetzesgrundlage

Bei der Grundsteuer handelt es sich um eine Gemeindesteuer. Die gesetzliche Grundlage für die Grundsteuer bildet das Grundsteuergesetz.

Das Grundsteuergesetz weist folgende Gliederung auf:


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► Abschnitt I (§§ 1 – 12 GrStG):
Steuerpflicht
► Abschnitt II (§§ 13 – 24 GrStG):
Bemessung der Grundsteuer
► Abschnitt III (§§ 25 – 31 GrStG):
Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer
► Abschnitt IV (§§ 32 – 35 GrStG):
Erlass der Grundsteuer
► Abschnitt V (§§ 36 – 38 GrStG):
Übergangs- und Schlussvorschriften

Steuergegenstand

Die Grundsteuer stellt eine Objektsteuer dar. Denn Steuerobjekt, d. h. der Steuergegenstand, ist der im Gemeindegebiet belegene Grundbesitz. Steuergegenstand sind gem. § 2 GrStG

  • die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (§§ 233, 240 und 241 BewG)

  • Grundstücke (§§ 243 und 244 BewG).

Steuerbefreiungen

§§ 3 und 4 GrStG sehen bestimmte Befreiungen von der Grundsteuer vor, dies sind:

Steuerschuldner

Nach § 10 GrStG ist Schuldner der Grundsteuer derjenige, dem der Steuergegenstand bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zugerech...