BBK Nr. 11 vom Seite 497

Vertrauen und Kontrolle – der fakultative Aufsichtsrat in der mittelständischen GmbH

Christoph Linkemann | verantw. Redakteur | bbk-redaktion@nwb.de

Die Zuschreibung von Zitaten ist ja so eine Sache. Eine mal mehr mal weniger humorvolle Formulierung wird mit einem berühmten Namen garniert und hilft dem Redner, sein Publikum jenseits des Fachlichen zu beeindrucken, ebenfalls mehr oder weniger, ergänzt noch mit einer bedeutungsschweren Geste vielleicht. Ambitionierte Powerpoint-Jünger kennen sicher die einschlägigen Zitatsammlungen im Internet. Beliebt auch die heiteren Postkarten, auf denen etwa Konrad Adenauer die Worte „Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern?“ in den Mund gelegt werden. Blöd allein vielleicht, er hat das so nicht gesagt, es findet sich jedenfalls kein Beleg, wie Gerald Krieghofer in falschzitate.blogspot.com amüsant zu belegen weiß. Die ziemlich totgerittene Phrase „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“ lässt sich in Lenins digitalisierten Werken nicht finden und ist so ebenfalls dem weiten Feld der Falschzitate zuzuordnen. Der Satz konstruiert einen Widerspruch zwischen Vertrauen und Kontrolle und gewinnt dadurch eine hässlich destruktive Komponente. Denn Vertrauen ist essenziell für menschliches Handeln und schließt eine zielgerichtete Kontrolle keineswegs aus. Ausweislich des Wikipedia-Beitrags dazu zitiert Lenin aber häufiger ein russisches Sprichwort, das sich mit „Vertraue, aber prüfe nach“ übersetzen lasse und womöglich Pate stand für die gängige (Fehl-)Zitierung. In „Vertraue, aber prüfe nach“ ergänzen sich Vertrauen und Kontrolle und beschreiben so nahezu perfekt im wirtschaftlichen Leben die Aufgabe eines Aufsichtsrats. Im Gegensatz zur AG ist bei der GmbH ein Aufsichtsrat nicht zwingend vorgesehen; aber bei immer mehr GmbH mit einer Fremdgeschäftsführung übernimmt der Aufsichtsrat die Kontrolle der Geschäftsführung und entlastet so die Gesellschafterversammlung. beschreibt in seinem Beitrag ab Seite 530 in dieser Ausgabe, welche Rechte und welche Pflichten der fakultative Aufsichtsrat in einer GmbH hat und fasst die rechtlichen Grundlagen übersichtlich zusammen.

Im [i]Eggert, KMU-Jahresabschluss ? Best Practice, Beitragsreihe, Übersicht über alle Teile unter NWB DAAAH-06968 Buchführungs-Seminar von spielt in diesem Heft Vertrauen nur eine untergeordnete Rolle, es geht um die Maßgeblichkeit und warum der niedrigere Handelsbilanzwert einer Rückstellung gleichwohl deren Obergrenze darstellt, wie der entschieden hatte. schließt seine Reihe zum KMU-Jahresabschluss ab und widmet sich dem Anhang; Sie finden eine Gesamtübersicht zur Reihe in der NWB Datenbank unter NWB DAAAH-06968. Auch die Corona-Krise spiegelt sich in dieser Ausgabe wider: fasst die neue Gutschein-Regelung für Freizeitveranstaltungen aus ertragsteuerlicher Sicht zusammen und beantwortet eine Leserfrage zur Bilanzierung von Plexiglasscheiben im Einzelhandel.

Beste Grüße

Christoph Linkemann

Fundstelle(n):
BBK 2020 Seite 497
NWB OAAAH-49722