Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BBK Nr. 11 vom

Bearbeitung und Plausibilisierung des Anhangs

KMU-Jahresabschluss – Best Practice Teil 16

Wolfgang Eggert

Der abschließende Teil 16 der Beitragsreihe zum KMU-Jahresabschluss enthält die Anhangangaben, die bisher noch nicht in den anderen Teilen Gegenstand der Ausführungen waren und die zugleich für kleine und mittlere Unternehmen relevant sind.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Allgemeine Angaben

  • Die Angabe zur Firma, dem Sitz, dem Registergericht und der Handelsregister-Nummer sind zwar nicht zwingend im Anhang zu machen, es ist aber zulässig und häufig auch praktikabel (§ 264 Abs. 1a HGB).

  • Führen besondere Umstände dazu, dass der Jahresabschluss kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der VFE-Lage vermittelt, so sind zusätzliche Angaben zu machen (§ 264 Abs. 2 Satz 2 HGB).

  • Wird die Form der Darstellung in Bilanz und GuV wegen besonderer Umstände zulässig geändert, so sind die Abweichungen im Anhang anzugeben und zu begründen (§ 265 Abs.1 HGB).

  • Sind die Vorjahresbeträge nicht vergleichbar, muss dies angegeben und erläutert werden; gleiches gilt bei Anpassung des Vorjahresbetrags (§ 265 Abs. 2 HGB).

  • Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt wurden, sind unte...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Rechnungswesen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen