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Umsatzsteuer | Regelsteuersatz von 19 % für die Mitgliedsbeiträge eines Bio-Supermarktes
Bietet eine Bio-Supermarktkette gegen Entgelt eine sog. Mitgliedschaft an, die beim Einkauf einen Rabatt ermöglicht, unterliegt das Entgelt dem regulären Umsatzsteuersatz von 19 %. Eine anteilige Besteuerung mit dem ermäßigten Steuersatz wegen des ermöglichten Wareneinkaufs auch von Lebensmitteln, die mit 7 % Umsatzsteuer besteuert werden, kommt nicht in Betracht: Denn der Verkauf der Mitgliedschaft ist eine selbständige Leistung, für die keine Ermäßigung i. S. von § 12 UStG gilt.
Die [i]Klägerin teilte nach dem Verhältnis der verkauften Waren auf Klägerin war eine Supermarktkette, die ihren Kunden sowie den Kunden ihrer Schwestergesellschaften sog. Mitgliedschaftskarten anbot, die einen Rabatt zwischen 3 % und 20 % ermöglichten. Hierfür war ein monatlicher Beitrag zwischen 10,20 € und 20,40 € zu entrichten, der vom Einkommen und Familienstand abhängig war. Die...