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Die Einlagenrückgewähr durch ausländische Kapitalgesellschaften
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 375Das deutsche Steuerrecht grenzt nicht steuerbare Einlagenrückgewähr und steuerbare Dividende mithilfe einer steuerlichen Nebenrechnung, dem Einlagekonto (§ 27 KStG), gegeneinander ab. Der Regelungskomplex erweist sich jedoch als in der Handhabung schwierig und streitanfällig, wenn ausländische Gesellschaften eine Einlagenrückgewähr leisten.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
I. Finanzierung von Tochtergesellschaften mit Eigenkapital
[i]Vorteile gegenüber Fremdkapital und gute Handhabbarkeit von AnlaufverlustenDie Gründung ausländischer Tochtergesellschaften ist für deutsche Unternehmen eine der wichtigsten Formen, ihre grenzüberschreitende Tätigkeit zu organisieren. Gerade in Krisenzeiten werden diese Gesellschaften verstärkt mit Eigenkapital finanziert. Es dient als „Verlustpuffer“. Zudem machen Zinsabzugsbeschränkungen (konzerninterne) Fremdkapitalfinanzierungen zunehmend unattraktiv. Einlagen in die Kapitalrücklage sind dabei i. d. R. einfach zu handhaben und damit einer Einlage in das Nennkapital vorzugswürdig.
II. Funktion des Einlagekontos
[i]Steuerliches Einlagekonto ist Weiche und Indikator für alle Einlagen, die nicht in das Nennkapital geleistet werdenVor diesem Hintergrund ist bedeutsam, ob und unter welchen Voraussetzungen ausländische Gesellschaften steuerneutral Einlagen zurückgewähren können. Grundsätzlich ist eine Besteu...